Spenden an die gemeinnützige Deutsche Stiftung für Gesundheitsinformation und Prävention (DSGiP)

Geändert am Sa, 12 Aug, 2023 um 2:35 NACHMITTAGS

Die DSGiP ist gemeinnützig. Spenden sind steuerlich absetzbar.


Die DSGiP stellt steuerlich wirksame Spendenquittungen erst ab einer Höhe von 300 € für eine Einzelspende aus. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Überweisungsbeleg als Spendennachweis. 


Mehr zu den Überweisungsdetails finden Sie hier: https://dsgip.de/stiftungskonto/


Direkte Spenden an die DSGiP über 300 €


Um eine Spendenquittung ausstellen zu können, geben Sie bitte Name und Anschrift des Spenders auf der Überweisung an!

Die Spendenquittung wird zum Jahresanfang des Folgejahres zugesandt.


Das Spendenkonto der Stiftung finden Sie hier: https://dsgip.de/stiftungskonto/


WICHTIGER HINWEIS!

Geben Sie bei projektbezogenen Spenden bitte unter Verwendungszweck den Projektnamen an ( also z.B. Life-SMS, SonnenAllianz, KsD, NährstoffAllianz), anderenfalls ist eine Zuordnung zu einem spezifischen Projekt nicht möglich.

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